AGB
Dr. Rönsberg GmbH, Goethestraße 4, 80336 München
Wir arbeiten mit unseren Auftraggebern
partnerschaftlich zusammen. Unsere Dienstleistungen und Beratungen sind individuell auf die Auftraggeber
zugeschnitten. Zur Regelung unserer Dienstleistungen und Beratungen, gelten für Vertragsabschlüsse und
Vereinbarungen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen.
§ 1
Anwendungsbereich/Leistungsumfang
- Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Vertrag/Auftrag bezeichnete Beratungstätigkeit,
nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Der Auftrag kommt verbindlich mit
der Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande. Dr. Rönsberg GmbH kann sich zur Durchführung des
Auftrages sachverständiger Personen bedienen.
- Dr. Rönsberg GmbH wird auf Wunsch dem Auftraggeber die erforderlichen Auskünfte über den Stand der
Dienstleistung/Beratung erteilen. Ausführliche schriftliche Berichte für Dritte, hat die Dr.
Rönsberg GmbH nur dann zu erstellen, wenn dies gesondert vereinbart wurde.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden immer Anwendung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Grundsätze der Vertragsausführung
- Dr. Rönsberg GmbH und der Auftraggeber informieren sich unverzüglich und wechselseitig auf Basis
einer vertrauensvollen Zusammenarbeit über alle Umstände, die für die Durchführung eines Projektes
von Bedeutung sind.
- Dr. Rönsberg GmbH führt alle Beratungen mit größter Sorgfalt durch.
- Die durch Dr. Rönsberg GmbH erzielten Beratungsergebnisse werden dem Auftraggeber nach Durchführung
des Projektes in Form eines Berichts zur Verfügung gestellt.
- Bei Beratungsaufträgen hat der Auftraggeber alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen. Die vom Auftraggeber oder von Dritten gelieferten Daten werden von Dr. Rönsberg GmbH auf Plausibilität geprüft. Für die Richtigkeit dieser Daten haftet Dr. Rönsberg GmbH nicht.
§ 3 Vertraulichkeit
Dr. Rönsberg GmbH ist verpflichtet, über alle Informationen mit vertraulichem
Charakter, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, insbesondere
über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen zu wahren und diese nicht ohne Einwilligung des
Auftraggebers an Dritte weiterzugeben. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung
des Auftrages hinaus.
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Alle Forderungen auf Honorar oder Ersatz oder Auslagen sind nach Rechnungserhalt innerhalb von 14
Tagen fällig und ohne Abzug zahlbar. Alle Honorare für Dienstleistungen verstehen sich zuzüglich der
gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
- Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen Forderungen der Dr. Rönsberg GmbH sind ausgeschlossen, es sei
denn, es liegen unstrittige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen vor.
- Bei Zahlungsverzug werden Zinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB berechnet. Das Recht, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Gewährleistung
- Dr. Rönsberg GmbH bietet Gewähr für die vertragsgemäß erbrachten Leistungen. Soweit diese Mängel
aufweisen, die Dr. Rönsberg GmbH im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten zu vertreten hat, können
Gewährleistungsansprüche zunächst nur in Form der Nachbesserung geltend gemacht
werden.
- Können Mängel durch wiederholte Nachbesserung nicht beseitigt werden, so kann der Auftraggeber auch
ein angemessenes Herabsetzen der Vergütung verlangen. Für darüber hinausgehende
Schadensersatzansprüche gilt § 6.
- Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln muss der Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend machen. Die Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf von 6 Monaten nach Abschluss des Projektes.
§ 6 Haftung
- Dr. Rönsberg GmbH haftet bei Beratungen für die von ihr, bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursachten Schäden in voller Höhe der vereinbarten Vergütung.
- In Fällen leichter Fahrlässigkeit besteht keine Haftung für Dr. Rönsberg GmbH. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Dr. Rönsberg GmbH beruhen.
§ 7 Geistiges Eigentum
Der Auftraggeber wird die im Rahmen des Auftrages von der Dr.
Rönsberg GmbH erstellten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Kalkulationssysteme, Berechnungen,
etc. nur für die im Rahmen des Auftrages vereinbarten Zwecke verwenden und nicht ohne Zustimmung der Dr.
Rönsberg GmbH an Dritte weitergeben oder publizieren. Etwaige Urheberechte der Dr. Rönsberg GmbH an
diesen Arbeitsergebnissen bleiben unberührt.
§ 8 Höhere Gewalt
Ereignisse
höherer Gewalt, die die Leistungen wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen
die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der
höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar,
schwerwiegend und unverschuldet sind.
§ 9 Sonstiges
- Für alle Ansprüche aus diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht
- Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen
als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
- Sind einzelne Vorschriften dieser Bedingungen oder des Vertrages unwirksam, werden die übrigen
Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksamen Vorschriften werden durch solche ersetzt, die
diesen in wirtschaftlicher gültiger Weise am nächsten kommen.
- Gerichtstand und Erfüllungsort ist München.