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Dr. Rönsberg GmbH, Mittererstrasse 9 80336 München
Wir arbeiten mit unseren Auftraggebern partnerschaftlich zusammen.
Unsere Dienstleistungen und Beratungen sind individuell auf die
Auftraggeber zugeschnitten. Zur Regelung unserer Dienstleistungen
und Beratungen, gelten für Vertragsabschlüsse und Vereinbarungen
folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen.
§ 1 Anwendungsbereich/Leistungsumfang
- Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Vertrag/Auftrag
bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines
bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Der Auftrag kommt verbindlich
mit der Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande.
Dr. Rönsberg GmbH kann sich zur Durchführung des Auftrages
sachverständiger Personen bedienen.
- Dr. Rönsberg GmbH wird auf Wunsch dem Auftraggeber die
erforderlichen Auskünfte über den Stand der Dienstleistung/Beratung
erteilen. Ausführliche schriftliche Berichte für Dritte,
hat die Dr. Rönsberg GmbH nur dann zu erstellen, wenn dies
gesondert vereinbart wurde.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden immer Anwendung,
sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Grundsätze der Vertragsausführung
- Dr. Rönsberg GmbH und der Auftraggeber informieren sich
unverzüglich und wechselseitig auf Basis einer vertrauensvollen
Zusammenarbeit über alle Umstände, die für die
Durchführung eines Projektes von Bedeutung sind.
- Dr. Rönsberg GmbH führt alle Beratungen mit größter
Sorgfalt durch.
- Die durch Dr. Rönsberg GmbH erzielten Beratungsergebnisse
werden dem Auftraggeber nach Durchführung des Projektes
in Form eines Berichts zur Verfügung gestellt.
- Bei Beratungsaufträgen hat der Auftraggeber alle für
die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen,
Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen. Die vom
Auftraggeber oder von Dritten gelieferten Daten werden von Dr.
Rönsberg GmbH auf Plausibilität geprüft. Für
die Richtigkeit dieser Daten haftet Dr. Rönsberg GmbH nicht.
§ 3 Vertraulichkeit
Dr. Rönsberg GmbH ist verpflichtet, über alle Informationen
mit vertraulichem Charakter, die ihr im Zusammenhang mit ihrer
Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, insbesondere
über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen
zu wahren und diese nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers
an Dritte weiterzugeben. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht
auch über die Beendigung des Auftrages hinaus.
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Alle Forderungen auf Honorar oder Ersatz oder Auslagen sind
nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen fällig und
ohne Abzug zahlbar. Alle Honorare für Dienstleistungen
verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen
Mehrwertsteuer.
- Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen Forderungen der
Dr. Rönsberg GmbH sind ausgeschlossen, es sei denn, es
liegen unstrittige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen
vor.
- Bei Zahlungsverzug werden Zinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB
berechnet. Das Recht, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend
zu machen, bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Gewährleistung
- Dr. Rönsberg GmbH bietet Gewähr für die vertragsgemäß
erbrachten Leistungen. Soweit diese Mängel aufweisen, die
Dr. Rönsberg GmbH im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten zu
vertreten hat, können Gewährleistungsansprüche
zunächst nur in Form der Nachbesserung geltend gemacht
werden.
- Können Mängel durch wiederholte Nachbesserung nicht
beseitigt werden, so kann der Auftraggeber auch ein angemessenes
Herabsetzen der Vergütung verlangen. Für darüber
hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt § 6.
- Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln muss der
Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend machen. Die
Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf
von 6 Monaten nach Abschluss des Projektes.
§ 6 Haftung
- Dr. Rönsberg GmbH haftet bei Beratungen für die
von ihr, bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursachten Schäden in voller Höhe
der vereinbarten Vergütung.
- In Fällen leichter Fahrlässigkeit besteht keine
Haftung für Dr. Rönsberg GmbH. Ausgenommen hiervon
ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der
Dr. Rönsberg GmbH beruhen.
§ 7 Geistiges Eigentum
Der Auftraggeber wird die im Rahmen des Auftrages von der
Dr. Rönsberg GmbH erstellten Berichte, Organisationspläne,
Zeichnungen, Kalkulationssysteme, Berechnungen, etc. nur für
die im Rahmen des Auftrages vereinbarten Zwecke verwenden und
nicht ohne Zustimmung der Dr. Rönsberg GmbH an Dritte weitergeben
oder publizieren. Etwaige Urheberechte der Dr. Rönsberg
GmbH an diesen Arbeitsergebnissen bleiben unberührt.
§ 8 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungen wesentlich
erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen
die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistungen um
die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der höheren
Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich,
soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind.
§ 9 Sonstiges
- Für alle Ansprüche aus diesem Vertrag gilt ausschließlich
deutsches Recht
- Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder
des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen
als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
- Sind einzelne Vorschriften dieser Bedingungen oder des Vertrages
unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen dadurch nicht
berührt. Die unwirksamen Vorschriften werden durch solche
ersetzt, die diesen in wirtschaftlicher gültiger Weise
am nächsten kommen.
- Gerichtstand und Erfüllungsort ist München.
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